Hinzukommt, dass alle Bundesländer ein Verwaltungsverfahren kennen, wie sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt
wird und alle Bundesländer Inklusion
kennen, wenn auch nicht alle ein Recht auf Inklusion aufweisen.
Ungeachtet dessen gibt es in allen Bundesländern natürlich auch Besonderheiten, was den sonderpädagogischen Förderbedarf anbelangt, weswegen ich für einige Bundesländer hier nochmals die landesspezifischen Regelungen darstelle, zu denen Sie durch Anklicken des jeweiligen Links gelangen:
Informieren Sie sich also für Ihr konkretes Bundesland. Im Übrigen verweise ich für die praxisrelevanten Hauptprobleme auf die Links, "wie verhindere ich sonderpädagogischen Förderbedarf" und "Recht auf Inklusion durchsetzen". Und natürlich können sich mich für eine Erstberatung
oder ein Mandat
auch direkt kontaktieren, dann helfe ich Ihnen als deutschlandweit tätiger und erfahrener Anwalt für Schulrecht gerne weiter!