Sonderpädagogischen Förderbedarf verhindern

Wie verhindere ich sonderpädagogischen Förderbedarf?

Sonderpädagogischer Förderbedarf oder nicht?

Es gibt natürlich Fälle, bei denen Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen und dann sollte auch sonderpädagogischer Förderbedarf beantragt werden.

Demgegenüber  gibt es indes eine stark wachsende Anzahl von Fällen, bei denen Kinder eigentlich gar keinen sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen, Schulen aber versuchen, hierüber an zusätzliche Ressourcen zu gelangen. Dies hängt eng mit der Einführung der Inklusion zusammen, denn seither können auch normale Schulen auf Sonderpädagogen zugreifen und stellen sich dann neuerdings auf den Standpunkt, für Schüler, die nicht 100% nach "Schema F" laufen, nicht mehr zuständig zu sein. Diese sollen einen Sonderpädagogen benötigen, den es entweder an ihrer eigenen Schule bereits gibt (und dessen Stunden dann natürlich aufgestockt würden), oder den es an einer anderen normalen Schule gibt...

Im Ergebnis hört man dann rasch die Krokodilstränen, dass es doch "das beste für das Kind" ist und es "ja nicht in die Sonderschule" muss. Mitunter wird auch vollkommen verschwiegen, worum es eigentlich geht und den Familien wird einfach gesagt, sie sollten mal hier wegen "Unterstützungsmaßnahmen" o.ä. unterschreiben...

Insgesamt ist bundesweit seit Einführung der Inklusion ein starker Anstieg bei Feststellungen sonderpädagogischen Förderbedarfs zu verzeichnen, d.h. immer mehr Kinder werden pathologisiert. Beispielhaft sei hierzu auf eine Steigerungsquote in Baden-Württemberg von 11% (!) gegenüber der Vor-Inklusionszeit verwiesen, was einen erheblichen Missbrauch seitens der Schulen indiziert. Unter den Link anwalt.de finden Sie eine Veröffentlichung hierzu von mir, die diesen Missbrauch transparent macht!

Es geht hier also um die Schüler, die eigentlich keinen sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen, aber in dieses Raster geraten!

Risikogruppen für (ungewollten) sonderpädagogischen Förderbedarf:

Risikogruppen für den sonderpädagogischen Förderbedarf sind alle Schüler, die nicht nach Schema F laufen und deshalb Mehraufwand erfordern:
  • Dies sind zunächst verhaltensauffällige Schüler, die eigentlich den Schulalltag bewältigen können, aber den Lehrern rasch ein Dorn im Auge sind. Dies sind natürlich Schüler mit ADHS, aber auch Schüler mit auditiven Wahrnehmungsstörungen, Hypersensibilität und solche mit leichten Autismusformen.
  • Des Weiteren sind dies Schüler mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie.
In beiden Fällen sind Lehrer rasch der Meinung, dies nicht alleine bewältigen zu können, d.h. ein zusätzlicher Sonderpädagoge solle her, oder wenn die Schule kein Inklusionsprofil hat, soll der Schüler eben in eine andere normale Schule mit Inklusionsprofil wechseln.

Diese Schüler benötigen normalerweise natürlich keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Bevor es Inklusion gab, sind die Lehrer ja mit solchen Schülern auch klar gekommen, da es ja keine Alternativen gab. Damals wie heute ist den Lehrern nämlich bewusst, dass diese Schüler eigentlich keinen sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen. Nur früher gab es eben auch noch keine Sonderpädagogen in der eigenen Schule und die betreffenden Kinder hätten in eine Sonderschule gemusst.. Die Hemmschwelle war weitaus größer, die Kinder in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu verschieben. Heutzutage gibt es diese Hemmungen nicht mehr und jeder Schüler dieser Gruppe hat ein deutlich erhöhtes Risiko, in den sonderpädagogischen Förderbedarf zu rutschen...

Warum kein sonderpädagogischer Förderbedarf?

Gehört man also zu dieser Risikogruppe und möchte die Schule plötzlich sonderpädagogischen Förderbedarf, so wird dies natürlich immer schöngeredet. Was sind also die Gefahren sonderpädagogischen Förderbedarfs?
  • Ein Hauptargument dagegen ist zunächst, dass diese Kinder eben nicht behindert sind, aber plötzlich quantitativ und qualitativ wesentlich gravierenderen Fällen gleichgesetzt werden sollen. Für Kinder mit Teilleistungsstörungen gibt es mitunter bereits Anspruch auf Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche, die die Lehrer anzuwenden hätten, anstatt sie einfach abzustufen und an jemand anderen abzugeben...
  • Ein weiteres Argument ist, dass die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs ein Dauer-Verwaltungsakt ist, d.h. dieser gilt ewig fort, bis er aufgehoben wird - und dies ist (entgegen den Beteuerungen der Schulen) so gut wie nie der Fall. Hat man einmal sonderpädagogischen Förderbedarf, wird man diesen nur ganz schwer wieder los... Insbesondere für Kinder, denen der Förderschwerpunkt Lernen (Lernbehinderung) zukommen soll, erhalten im Regelfall andere Lernmaterialien und verlieren den Anschluss an die Klasse!
  • Und schließlich führt die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs zu einer massiven Stigmatisierung der Kinder. Verhaltensauffällige Kinder gelten erst recht als besonders verhaltensauffällig und Kinder mit Lernproblemen als nicht für eine normale Schulform geeignet.
Folglich ist die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs brandgefährlich!

Insbesonderer sozial-emotionaler Förderbedarf

Verhaltensauffällige Kinder laufen Gefahr sozial-emotionalem Förderbedarf zu erhalten.

Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf werden weiterhin in ihrem Klassenverband unterrichtet, sie gelten mit der Feststellung aber erst recht als besonders verhaltensauffällig und oftmals verstärkt dies die Eigendynamik, dass sie an allem Schuld sind...

Ist man also einmal in diesem Raster, kommt man nicht mehr raus, denn Lehrer und Sonderpädagogen behaupten regelmäßig, dass keine Verbesserung eingetreten ist und man weiterhin Unterstützung bedarf...

Insbesondere Förderschwerpunkt Lernen (Lernbehinderung)

Noch gefährlicher ist der Förderschwerpunkt Lernen, ein Euphemismus, der verschleiern soll, dass das Kind wie ein lernbehinderter Schüler eingruppiert werden soll!

Diese Schüler werden nach Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs meist binnendifferenziert unterrichtet, d.h. sie erhalten andere Lernmaterialien als der Rest der Klasse. Dies geschieht erst einmal unter der Voraussetzung, dass sie nicht individuellen Lernstoff erhalten und individuell gefördert und herangeführt werden sollen. Meist endet dies aber in Parallelstrukturen innerhalb der Klasse, d.h. die Kinder verlieren den Anschluss an die Klasse, bis sie oftmals schließlich die Schule verlassen sollen, weil es keinen Sinn mehr mache... 

Sonderpädagogischen Förderbedarf verhindern

Wer also die vorstehenden Probleme erkennt und sein Kind nicht im sonderpädagogischen Förderbedarf sieht, der sollte sich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Das Problem ist, dass die Schulen aber auch gegen den Willen der Eltern sonderpädagogischen Förderbedarf einleiten können. Und wird dieser eingeleitet, dann stellen die Sonderpädagogen als Gutachter meist exakt das fest, was die Schule hören möchte - nämlich sonderpädagogischen Förderbedarf.

Man sollte sich also nicht auf das versprochene seriöse Verfahren verlassen. Aus meiner Erfahrung sind diese "Gutachten" ein Massengeschäft, bei dem die Gutachter sich maßgebend auf das beziehen, was die Schule behauptet - und zwar ohne dies zu hinterfragen!

Wer nicht aufpasst, wird also überrollt, bevor man dies bemerkt!

Die Anwaltskanzlei Zoller ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig und deutschlandweit mit solchen Mandaten befasst, die sonderpädagogischen Förderbedarf verhindern sollen. Wichtig ist hierbei ein möglichst frühzeitiges Eingreifen!

Sie können sich demnach gerne in Form einer Erstberatung oder Mandatsanfrage an mich wenden.

Sonderpädagogischer Förderbedarf & inklusion

Wer bereits sonderpädagogischen Förderbedarf hat, ist bei den hier beschriebenen Grenzfällen grundsätzlich (zunächst) kein Kandidat für eine Sonderschule. Selbst in den Bundesländern, in denen es kein Recht auf Inklusion gibt, beschränkt sich der sonderpädagogische Förderbedarf regelmäßig erst einmal auf eine inklusive Beschulung!

Dies kann sich aber rasch ändern...

Besondere Vorsicht ist natürlich in Bundesländern ohne ein Recht auf Inklusion (bspw. Hessen, Bayern) geboten. Hier kann es sehr schnell passieren, dass die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs nur der erste Schritt war und die Kinder als Nächstes in Sonderschule verbracht werden sollen...

Aber auch in Bundesländern mit Recht auf Inklusion wird zusehends versucht, Kinder in Sonderschulen abzuschieben. Dies gilt besonders für verhaltensauffällige Kinder. Besonders negativ haben sich aktuell NRW und Baden-Württemberg hervorgehoben. NRW versucht zusehends Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf trotz des Rechts auf Inklusion in Sonderschulen abzuschieben (siehe hierzu auch meine Veröffentlichung unter anwalt.de). Baden-Württemberg trickst mit sogenannten Außenklassen herum, die in Wirklichkeit keine richtige Inklusion sind und die erhebliche Gefahr beinhalten, dass man kurzerhand in eine Sonderschule abgeschoben wird (siehe hierzu meine Veröffentlichung unter anwalt.de).

Sollte Ihre Inklusion in Frage gestellt werden, dann rufen Sie mich gerne für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen an.

Aufhebung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Nichts ist so schwer, wie die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs wieder aufheben zu lassen...

Zwar haben die meisten Bundesländer  Regelungen, dass sonderpädagogischer Förderbedarf regelmäßig überprüft werden soll, aber  diese werden nur sehr zurückhaltend angewendet und erschöpfen sich meist in einer kurzen  Stellungnahme der Schule und des Sonderpädagogen, dass alles so bleibt, wie es ist...

Wer also etwas erreichen will, muss sich selbst bemühen. Und solche Eigenbemühungen werden meist damit abgetan, dass es in der Schule halt anders ist, als beim Therapeuten und das Kind weiter sonderpädagogischen Förderbedarf benötigt.

Wenn Sie sonderpädagogischen Förderbedarf aufheben lassen wollen, kommen Sie demnach meist nicht ohne anwaltliche Unterstützung aus. Die Anwaltskanzlei Zoller führt solche Verfahren seit Jahren deutschlandweit in allen Förderschwerpunkten durch. Sie können mich demnach gerne kontaktieren!
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