Der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen
ist die frühere "Lernbehinderung". Der Gesetzgeber hat gerade im Bereich sonderpädagogischer Förderbedarf (dem früheren "Behindertenrecht") sprachlich massiv nachjustiert, um die Akzeptanz für die Fälle zu erhöhen, wo es im Grunde nur darum geht, Inklusion als Erfolgsmodell zu verkaufen und den Schulen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, ohne die wirklichen Probleme (wachsende Heterogenität der Schüler) zu formulieren...
Der sonderpädagogische Förderbedarf ist vor allem durch die Binnendifferenzierung (binnendifferenzierter Unterricht) geprägt, d.h. Schüler erhalten einfachere Lernmaterialien als zuvor.
Das ist für die, die wirklich Probleme haben und nicht mehr leisten können, eine Erleichterung.
Für andere, die einfach nur Probleme in der Schule haben, es aber eigentlich leisten könnten, ist es indes ein riesiges Problem, da sie potentiell von der Klasse entfernt werden, anstatt sie durch gezielte Hilfen herangeführt werden.
Der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen umfasst wie alle Förderschwerpunkte eine große Bandbreite verschiedener Ursachen und Ausprägungen, so dass eine Eingrenzung im Grunde unmöglich ist. In § 4 Abs. 2 AO SF NRW
heißt es beispielsweise:
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langdauernder Art sind.
Im Grunde lässt selbst diese vage Regelung in der AOSF NRW durchaus Spielraum zu, denn die Probleme sollen ja
schwerwiegend,
umfänglich
und lang andauernd
sein. Damit ließe sich schon einmal einiges ausschließen:
Dass man sich für "schwerwiegende" Probleme bspw. am IQ für Lernbehinderung
orientiert, der bei 70-84 liegt und nicht darüber.
Dass man Teilleistungsstörungen wie Legasthenie
oder Dyskalkulie
ausschließt, weil diese keine "umfänglichen" Probleme darstellen.
Und dass man Schüler nicht bereits in der ersten Klasse oder sogar schon vor der Einschulung in den Bereich Lernbehinderung verschieben möchte, sondern diese erst einmal fördert und schaut, wie sich die Kinder entwickeln und sie dabei unterstützt.
Die Praxis sieht indes erschreckend aus, denn bei den sonderpädagogischen Überprüfungen mangelt es oftmals an jeder Wissenschaftlichkeit. Es werden mitunter IQ-Tests gemacht, wobei Teilleistungsstörungen negiert werden und dann selbst bei einem IQ größer als 84 gesagt wird, wenn es in der Schule nicht funktioniert, dann ist es halt so. Ob das an den Lehrern liegt? Geschenkt, wenn es so ist, dann ist es so...
Insofern wird gerade hier ein massiver Missbrauch betrieben, denn Inklusionsklassen
bestehen inzwischen fast ausschließlich aus Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen und oftmals geht es einfach darum, einen zweiten Lehrer in der Klasse zu haben, der dann Unterricht mit leistungsschwachen Kindern macht, wozu der eigentlich zuständige Lehrer keine Lust hatte!
Steht also sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen im Raum, dann seien Sie auf der Hut, denn wird ein solches Verfahren erst einmal eingeleitet, dann haben die Kinder ruckzuck sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen und dies wird man fast nie wieder los. Im Ergebnis heißt das eine andauernde Hypothek, dass man bestenfalls noch einen Hauptschulabschluss machen kann, meist aber nicht einmal das. Wir also von sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen gesprochen, dann sollten sich zumindest wegen einer Erstberatung so schnell als möglich bei mir melden.
Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen und Inklusion
Der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen macht den Großteil der Inklusion
aus. Die meisten Inklusionsklassen
bestehen größtenteils oder ausschließlich aus Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen.
Insofern hat man hier regelmäßig nicht das Problem anderer Förderschwerpunkte, ob der Inklusionslehrer
dies überhaupt fachlich kann.
Allerdings ist gerade beim sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen sehr darauf zu achten, ob die Schüler an die Klasse herangeführt oder von dieser weggeführt werden. Insgesamt soll die sonderpädagogische Unterstützung ja dazu führen, dass zumindest leistungsstärkere Schüler die Chance auf einen Hauptschulabschluss
erhalten bekommen. In der Praxis ist es aber meistens so, dass keine individuelle Betreuung erfolgt und alle dasselbe erhalten, obwohl die Schüler sehr verschieden sind.
Läuft hier etwas schief, sollte man schnellstmöglich eingreifen. Nähere Informationen können Sie gerne im Rahmen einer Erstberatungfür Ihren konkreten Fall von mir bekommen.
Die Sonderschulen für den sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen werden meist als Förderschulen
bezeichnet.
Hier gilt grundsätzlich dasselbe wie bei der Inklusion: Die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen sind sehr heterogen und insofern darf man eine individuelle Lernbegleitung
erwarten. Demgegenüber sind die Quoten für Schüler, die auf einer Förderschule den Hauptschulabschluss machen sehr gering.
Demnach sollte man bei sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen auch in Förderschulen durchaus am Ball bleiben, um zumindest leistungsstarken Kindern den Hauptschulabschluss zu ermöglichen. Aus meiner jahrelangen Erfahrung als Anwalt für Schulrecht
kann ich Ihnen in Ihrem konkreten Fall natürlich in Form einerErstberatungweiterhelfen bzw. Ihre Interessen vertreten.